Direkt zum Inhalt

HinweisgeberInnen-system

 

Aufgrund des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) werden Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle (Hinweisgeber:innen Plattform) verpflichtet, wodurch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten die Möglichkeit gegeben werden soll, wahrgenommene Verletzungen von Vorschriften vertraulich zu melden.

Die Umsetzung der Vorgaben des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) erfolgt in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Ombudsstelle der O.P.P-Compliance GmbH (O.P.P.) mit Sitz in Wels. O.P.P. fungiert als neutrale und unabhängige Ombuds- und Clearingstelle für alle einlangenden Meldungen. Dadurch stellen wir auch sicher, dass Hinweisgeber anonym bleiben.

Sie können Ihre Anliegen dort per Telefon oder über die Webseite www.meinhinweis.at melden. Ihr Anliegen wird von Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, entgegengenommen und bearbeitet.

Zur Erreichbarkeit, Ablauf und Zuständigkeit der Ombudsstelle dürfen wir auf die FAQs verweisen. 

Download FAQs