Besucherregelung ab 09.03.2022
Höchstens 1 Besucher pro Tag und Patient für 1 Stunde (4x1 Regelung)
Besuchszeiten täglich 14.00 bis 17.00 Uhr
Für Besucher gilt die 3G Regelung:
- Geimpft (max. 270 Tage nach Zweitimpfung)
- Genesen (Genesungsnachweis / Absonderungsbescheid, max. 180 Tage nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion)
- Getestet
Durchgehende FFP2-Maskenpflicht
Der Besuch von Angehörigen und Freunden ist sehr wichtig für Ihre Genesung.
Während Sie Besuch haben, kann es vorkommen, dass ärztliche oder pflegerische Tätigkeiten notwendig sind. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir zuvor Besucher aus dem Zimmer bitten müssen.